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Zuschüsse & Förderung - Jugendkulturarbeit

Zweck der Förderung
Die Förderung soll die Durchführung kultureller Aktivitäten mit überörtlicher Bedeutung für und insbesondere mit Kindern und Jugendlichen initiieren bzw. ermöglichen.

Gegenstand der Förderung
Gefördert werden insbesondere:
• Kulturelle Veranstaltungen (Liedermacher, Musikfestivals, etc.), kulturelle Treffen und Wettbewerbe (Kleinkunst, Literatur, Laienspiel, Film, etc.).
• Materialien und Geräte, die in der Regel zentral angeschafft und weiterverliehen werden (technische Geräte, transportable Bühnen, etc.).
• Darstellen von Kinder- und Jugendkulturarbeit in der Öffentlichkeit (Ausstellungen, Produktion von Radiosendungen, etc.).
• Bitte unbedingt die Richtlinien und Verwaltungsvorschriften beachten!

Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die im Bezirksjugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen samt ihren Gliederungen sowie die anderen öffentlich anerkannten Träger der freien Jugendhilfe im Bezirk.

Download Version 2005
Antragsformular und Richtlinien / Verwaltungsvorschriften
( / gezippt, 625 KB)
Das Formular kann mit dem Acrobat Reader (Download hier) gelesen und
per PC ausgefüllt werden. Im Anschluss einfach ausdrucken, unterschreiben und an den Bezirksjugendring Oberbayern schicken.