Zweck der Förderung
Die Förderung soll die Durchführung
kultureller Aktivitäten mit überörtlicher Bedeutung
für und insbesondere mit Kindern und Jugendlichen initiieren bzw.
ermöglichen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden insbesondere:
• Kulturelle Veranstaltungen (Liedermacher,
Musikfestivals, etc.), kulturelle Treffen und Wettbewerbe (Kleinkunst,
Literatur, Laienspiel, Film, etc.).
• Materialien und Geräte,
die in der Regel zentral angeschafft und weiterverliehen werden (technische
Geräte, transportable Bühnen, etc.).
• Darstellen von Kinder- und Jugendkulturarbeit
in der Öffentlichkeit (Ausstellungen, Produktion von Radiosendungen,
etc.).
• Bitte unbedingt die Richtlinien und Verwaltungsvorschriften beachten!
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die im Bezirksjugendring
zusammengeschlossenen Jugendorganisationen
samt ihren Gliederungen sowie die anderen öffentlich anerkannten
Träger der freien Jugendhilfe im Bezirk.
Download
Version 2005
Antragsformular und Richtlinien / Verwaltungsvorschriften
(
/ gezippt, 625 KB)
Das Formular kann mit dem Acrobat Reader (Download hier)
gelesen und per PC ausgefüllt
werden. Im Anschluss einfach ausdrucken,
unterschreiben und an den Bezirksjugendring
Oberbayern schicken.