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Zuschüsse & Förderung - regelmäßige Behindertenarbeit

Zweck der Förderung
Mit dieser Förderung sollen die Jugendorganisationen und die anderen öffentlich anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in die Lage versetzt werden, einen Beitrag zur "Selbstverwirklichung in sozialer Integration" von behinderten jungen Menschen zu leisten. Dabei sollen die Behinderten bei der Führung eines möglichst selbständigen, eigenverantwortlichen Lebens unterstützt werden.

Gegenstand der Förderung
Gefördert werden die notwendigen Sachkosten für regelmäßige Aktivitäten und sonstige Maßnahmen. Begegnungsmaßnahmen und Freizeiten können mit einem eigenen Formblatt beantragt werden.

Download Version 2005
Antragsformular und Richtlinien
( / gezippt, 336 KB)
Das Formular kann mit dem Acrobat Reader (Download hier) gelesen und
per PC ausgefüllt werden. Im Anschluss einfach ausdrucken, unterschreiben und an den Bezirksjugendring Oberbayern schicken.