Zweck der Förderung
Mit dieser Förderung sollen die Jugendorganisationen und die anderen
öffentlich anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in die
Lage versetzt werden, einen Beitrag zur "Selbstverwirklichung
in sozialer Integration" von behinderten jungen Menschen
zu leisten. Dabei sollen die Behinderten bei der Führung eines
möglichst selbständigen, eigenverantwortlichen
Lebens unterstützt werden.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden die notwendigen Sachkosten
für regelmäßige Aktivitäten
und sonstige Maßnahmen. Begegnungsmaßnahmen und Freizeiten
können mit einem eigenen Formblatt beantragt werden.
Download
Version 2005
Antragsformular und Richtlinien
(
/ gezippt, 336 KB)
Das Formular kann mit dem Acrobat Reader (Download hier)
gelesen und per PC ausgefüllt
werden. Im Anschluss einfach ausdrucken,
unterschreiben und an den Bezirksjugendring
Oberbayern schicken.