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Zuschüsse & Förderung - Allgemeines

Der Bezirksjugendring Oberbayern fördert auf der Grundlage des Bayerischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Artikel 18 die Tätigkeit der, im Bezirksjugendring zusammengeschlossenene Jugendorganisationen samt ihren Gliederungen sowie die anderen öffentlich anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Dies geschieht mit Mitteln und im Auftrag des Bezirks Oberbayern!

Die Förderung erfolgt durch den Bezirksjugendring Oberbayern nach eigenen Richtlinien, die vom Bezirksjugendring-Ausschuß beschlossen wurden und mit dem Bezirk abgestimmt sind.

Die Entscheidung über die Anträge trifft der Finanzausschuss. Sie gehen dem Vorstand zur Kenntnis zu. Dieser hat die Möglichkeit im Rahmen seiner nächsten Sitzung die Beschlüsse zu verändern, erst nach der Sitzung werden diese umgesetzt.

Für die Bearbeitung der Anträge und die Beratung der Antragsteller ist in der Geschäftsstelle zuständig:

Olga Limburg (Teamassistentin)
Tel: 089 / 54 70 84 - 0
Fax: 089 / 54 70 84 - 33
olga.limburg@jugend-oberbayern.de