Der Bezirksjugendring Oberbayern
fördert auf der Grundlage des Bayerischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes,
Artikel 18 die Tätigkeit der, im Bezirksjugendring zusammengeschlossenene
Jugendorganisationen samt ihren Gliederungen
sowie die anderen öffentlich anerkannten
Träger der freien Jugendhilfe. Dies geschieht mit Mitteln und im Auftrag des Bezirks Oberbayern!
Die Förderung erfolgt durch den Bezirksjugendring
Oberbayern nach eigenen Richtlinien,
die vom Bezirksjugendring-Ausschuß beschlossen wurden und mit
dem Bezirk abgestimmt sind.
Die Entscheidung über die Anträge trifft der
Finanzausschuss. Sie gehen dem Vorstand zur Kenntnis zu. Dieser hat die Möglichkeit im Rahmen seiner nächsten Sitzung die Beschlüsse zu verändern, erst nach der Sitzung werden diese umgesetzt.
Für die Bearbeitung der
Anträge und die Beratung der Antragsteller ist in der Geschäftsstelle
zuständig:
Olga Limburg (Teamassistentin)
Tel: 089 / 54 70 84 - 0
Fax: 089 / 54 70 84 - 33
olga.limburg@jugend-oberbayern.de