In Oberbayern gibt es 23 Kreis-
bzw. Stadtjugendringe. Sie sind die Arbeitsgemeinschaft
der Jugendverbände und Jugendgemeinschaften auf der Ebene
der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie sind Gliederungen des
Bayerischen Jugendrings (Körperschaft des öffentlichen Rechts).
Die Kreis- und Stadtjugendringe
setzen sich für die Belange aller jungen Menschen ein.
Die Vorstandsmitglieder verstehen sich als Lobbyisten
der Jugend, indem sie die Interessen und Belange der Jugendlichen
bündeln und in die gesellschaftliche Diskussion einbringen, z.B.
in der Öffentlichkeit, der Politik oder gegenüber Behörden.
Dies geschieht u.a. durch:
die Teilnahme und Mitgestaltung in den Jugendhilfeausschüssen;
die Mitwirkung bei der Bauleitplanung;
die Erstellung von kommunalen Jugendplänen;
die Förderung der Jugendarbeit auf
Stadt- bzw. Kreisebene;
die Trägerschaft von Einrichtungen
der Jugendarbeit, wie z.B. Jugendzeltplätze
und Jugendfreizeitheime (meist übertragene öffentliche Aufgaben).