Der Vorstand des Bezirksjuegndrings Oberbayern besteht aus bis zu sieben Personen, die vom Ausschuss gewählt werden und ihre Ämter ehrenamtlich ausüben. Die Aufgaben des Vorstandes werden u.a. in der Satzung des Bayerischen Jugendrings (§23) geregelt. Hier ein Auszug:
(1) Der Bezirksjugendring-Vorstand ist für die Aufgabenerledigung
des Bezirksjugendrings nach der Satzung, der Geschäftsordnung und
den Beschlüssen des Bezirksjugendring-Ausschusses verantwortlich.
Ihm obliegen im Rahmen des § 24 Abs. 2 insbesondere die Geschäftsführung,
die Finanzführung und die Aufsicht über das Personal. ... Der
Bezirksjugendring-Vorstand entscheidet, ob und wie Aufgaben und
Aufgabenbereiche innerhalb des Bezirksjugendring-Vorstands auf
seine einzelnen Mitglieder verteilt werden. Diese erledigen sie in Verantwortung
gegenüber dem gesamten Bezirksjugendring-Vorstand.
(2) Der/Die Vorsitzende vertritt den Bezirksjugendring nach innen und
außen und trägt die Gesamtverantwortung. Der/Die Vorsitzende wird
im Falle seiner/ihrer Verhinderung von dessen/deren Stellvertreter/
in
vertreten. ...