Der Bezirksjugendring Oberbayern
ist ein Teil des Bayerischen Jugendringes,
einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes.
Somit ist die Satzung des BJR,
auch die Satzung des Bezirksjugendrings Oberbayern.
Präambel
Jugendverbände, Jugendgruppen, Schul und Hochschulgemeinschaften
des Landes Bayern schließen sich aus freiem Willen zum Bayerischen
Jugendring zusammen, um in Einmütigkeit alle gemeinsamen Aufgaben
der Jugendarbeit durchzuführen.
Grundlage des Jugendrings ist die Anerkennung des eigenen
Wertes der einzelnen Jugendgemeinschaften ohne Rücksicht auf politische,
religiöse, klassenmäßige oder rassische Unterschiede.
...
mehr als Download
(
0,84 MB)